Das Bank- und Kapitalmarktrecht zählt traditionell zu den Schwerpunkten von Winter Thürk. Sie vertreten eine Vielzahl von in- und ausländischen Kreditinstituten sowie Anbieter von Fonds und anderen Kapitalanlagen, auch vor dem EuGH. Sie waren überdies an nahezu sämtlichen höchstrichterlich entschiedenen WpÜG-Streitigkeiten beteiligt und vertreten regelmäßig bei Rechtsbeschwerden nach dem KapMuG.