Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht zählt traditionell zu Winters Schwerpunkten. Er vertritt eine Vielzahl von in- und ausländischen Kreditinstituten sowie Anbieter von Fonds und anderen Kapitalanlagen. Er war überdies an nahezu sämtlichen höchstrichterlich entschiedenen WpÜG-Streitigkeiten beteiligt und vertritt regelmäßig bei Rechtsbeschwerden nach dem KapMuG.

Urteil v. 06.05.2025
Der Bundesgerichtshof führt seine Rechtsprechung zu Darlehenswiderrufsfällen fort und entscheidet, dass die dem Darlehensnehmer nach § 356b Abs. 1 BGB ausgehändigte Abschrift seines Darlehensantrags weder von ihm unterzeichnet noch mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein muss.
Beschluss v. 17.09.2024
Auf unsere Rechtsbeschwerde hin mahnt der BGH gegenüber den Oberlandesgerichten an, in KapMuG Verfahren die Grenzen der Feststellungsziele einzuhalten.
Beschluss v. 02.07.2024
Mit diesem Beschluss im Rahmen eines KapMuG-Verfahrens verneint der BGH die zahlreichen behaupteten Prospektfehler, insbesondere zu der Angabe von Wechselkursrisiken.
Beschluss v. 04.06.2024
Der II. Zivilsenat begründet, dass sich allein aus der zusätzlichen Stellung eines Gesellschafters als Treuhänder keine Aufklärungspflichten nach der zivilrechtliche Prospekthaftung im weiteren Sinne ergeben.
Urteil v. 25.06.2024
Der XI. Zivilsenat setzt seine Rechtsprechung zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2023 (C-38/21) zugunsten der Kreditinstitute fort.
Beschluss v. 09.04.2024
In diesem Verfahren nach dem KapMuG präzisiert der Bundesgerichtshof die Anforderungen an einen Prospekt betreffend die Beteiligung an einem Schiffsfonds und erachtet die Angaben im konkreten Fall auf unsere Rechtsbeschwerde hin als fehlerfrei. Die Rechtsbeschwerde des Musterklägers weist er zurück.
Urteil v. 14.03.24
Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet zugunsten der von uns vertretenen Volksbank, dass die Vorfälligkeitsentschädigung mit den Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vereinbar ist.
Urteil v. 12.03.2024
Auf unsere Revision für die beklagte Sparkasse entscheidet der Bundesgerichtshof, dass negative Zinsen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Aktiv-Passiv-Methode zu berücksichtigen sind.
Urteil v. 21.12.2023
In diesem verbundenen Verfahren entscheidet der EuGH zugunsten der von uns vertretenen Kreditinstitute unter anderem, dass die vollständige Erfüllung eines Kreditvertrags zum Erlöschen des Widerrufsrechts führt.
Beschluss v. 14.11.2023
In diesem Verfahren nach dem Kapitalanlegermustergesetz konkretisiert der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Prospektpflicht im Rahmen eines Blind-Pools und gibt unserer Rechtsbeschwerde statt.

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