Im Kartellrecht werden Winter Thürk nicht nur in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch jenseits des Zwangs zur Mandatierung eines Rechtsanwalts beim Bundesgerichtshof tätig. Sie werden namentlich in Rechtsbeschwerdeverfahren gegen das Bundeskartellamt oder die Bundesnetzagentur mandatiert. Winter Thürk vertreten in diesen Fällen regelmäßig gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen, die das Verfahren vor der Behörde und dem Beschwerdegericht geführt haben. Das Energiewirtschaftsrecht bildet daneben einen Schwerpunkt ihrer schiedsrichterlichen Tätigkeit.