Urheber-, Wettbewerbs- und Äußerungsrecht

Winter ist „im Äußerungsrecht der Beste“ (Juve-Handbuch 2020/2021). Er steht ausschließlich auf Seiten der Presse. Im Urheberrecht vertritt er Verwertungsgesellschaften ebenso wie große Plattformanbieter und Suchmaschinenbetreiber.

Urteil v. 31.07.2025
In der Entscheidung „Werbeblocker IV“ erkennt der Bundesgerichtshof auf unsere Revision, dass durch die Nutzung eines Werbeblockers das ausschließliche Recht zur Umarbeitung eines Computerprogramms gemäß § 69c Nr. 2 S. 1 UrhG verletzt sein kann.
Urteil v. 17.07.2025
Der Bundesgerichtshof urteilt in der Sache „Arzneimittel-Check“ zugunsten unserer Mandantin, dass die frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung gegenüber einer im EU-Ausland ansässigen Versandapotheke nicht anwendbar ist
Urteil v. 27.05.2025
Der Bundesgerichtshof erlaubt die identifizierende Bildberichterstattung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (hier: zulässige Bebilderung einer Verdachtsberichterstattung im Rahmen des sogenannten Wirecard-Skandals).
Beschluss v. 15.05.2025
Mit einer prozessrechtlichen Argumentation gelingt es uns, Auskunftsansprüche eines Klagevehikels nach angeblichen Datenschutzverstößen unserer Mandantin abzuwehren.
Urteil v. 11.03.2025
In diesem Verfahren wehren wir einen Anspruch auf Auskunft über die Bestandsdaten eines Nutzers einer Arbeitgeberbewertungsplattform nach dem TDDDG ab.
Urteil v. 27.06.2024
Der Bundesgerichtshof bestätigt zugunsten unserer Mandanten die urheberrechtliche Zulässigkeit von privaten Musikaufnahmen durch einen Internet-Radiorecorder („Internet-Radiorecorder II“).
Urteil v. 17.10.2023
In einem „me too“-Fall entscheidet der Bundesgerichtshof, dass eine identifizierende Tatschilderung des Opfers auch dann hingenommen werden muss, wenn sie schwerwiegende Folgen für die Persönlichkeitsentfaltung des Klägers hat.
Urteil v. 08.11.2022
Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Studierenden einerseits und der Wahrnehmung der sozialen Belange der Studierenden andererseits fällt zugunsten der von uns vertretenen ASTA-Zeitung aus.
Urteil v. 28.07.2022
In der Sache „Reizdarmsyndrom“ entscheidet der Bundesgerichtshof, dass ein Arzt, der sich selbst in die Öffentlichkeit begeben hat, eine Bezugnahme auf diese Fachaussagen in einer Werbeanzeige im Regelfall hinzunehmen hat.
Urteil v. 12.10.2021
Mit seiner Entscheidung „Ärztebewertung IV“ schreibt der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Bewertungsplattformen auch unter Geltung der DSGVO fort. Wir vertreten die Plattform nicht nur in diesem Verfahren, sondern mit Erfolg auch in den Fällen Ärztebewertung V, VI und VII.

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