Thomas Winter ist Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, Sophie Thürk ist Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof.

Gemeinsam sind wir Winter | Thürk.

Wir vertreten Sie vor dem Bundesgerichtshof, vor den europäischen Gerichten und sind in Schiedsverfahren tätig.

Das Recht ist weg wie nichts, wenn nicht aufgepasst wird.

Recht | schaffen

Winter | Thürk passen auf Ihr Recht auf.

Recht | Persönlich

Thomas Winter ist seit dem 1. November 2013 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen. Zuvor war er als Rechtsanwalt in Frankfurt sowie langjährig für Prof. Dr. Krämer tätig. Sophie Thürk ist seit dem 1. Mai 2025 als Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof zugelassen. Sie arbeitet seit November 2013 eng mit Thomas Winter zusammen.

Recht | Angesehen

Winter | Thürk genießen hohes Ansehen sowohl bei den Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtshofs als auch bei ihren Mandantinnen und Mandanten und den in der Tatsacheninstanz tätigen Kolleginnen und Kollegen. Beide waren in der Sozietät Rohnke Winter tätig, die während ihres Bestehens in den Jahren von 2017 bis 2023 laut JUVE durchgängig die mit Abstand am häufigsten empfohlene BGH-Kanzlei war. In den Jahren 2021 und 2023 zeichnete die Wirtschaftswoche Thomas Winter als „TOP Anwalt“ für Schiedsverfahren aus. Im Jahr 2024 erhielt er diese Auszeichnung in der Kategorie „Dispute Resolution“. Sophie Thürk wurde im November 2024 als jüngste Rechtsanwältin zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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"Dr. Thomas Winter versteht wie kein anderer Gesamtzusammenhänge und kann daraus Argumente und Lösungen bauen."
(Juve-Handbuch 2023/2024)
„eloquent, klug und völlig unprätentiös, Schriftsatzentwürfe mit Instanzanwälten und Mandanten abzustimmen.“
(Juve-Handbuch 2022/2023)
„argumentiert kreativ, zielführend und stets in klarer Sprache“
(Juve-Handbuch 2021/2022)
„kann extrem schnell komplexe Sachverhalte rechtlich durchdringen“
(Juve-Handbuch 2020/2021)
„exzellenter Jurist, ausgezeichnete Schriftsätze“
(Juve-Handbuch 2019/2020)
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Recht | Erfahren

Thomas Winter ist seit mehr als 20 Jahren in Revisionssachen tätig, seit mehr als zehn Jahren ist er als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen. Unmittelbar nach seiner Zulassung hat Sophie Thürk sein Team verstärkt und ihn bereits vor ihrer Ernennung zur Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof in zahlreichen mündlichen Verhandlungen vertreten. Gemeinsam haben sie hohes Ansehen gewonnen.

Beleg hierfür ist auch, dass zu den Mandantinnen und Mandanten der Sozietät Winter | Thürk nicht nur nationale und internationale Unternehmen gehören, sondern auch eine Vielzahl staatlicher Institutionen.

Einblick in die Arbeit eines Rechtsanwalts beim BGH hat Thomas Winter unter anderem in einem Podcast für „Die Justizreporter*innen“ gegeben (https://www.swr.de/justizreporterinnen/wie-wird-man-eigentlich-bgh-anwalt-100.html).

Recht | Verständlich

Winter | Thürk beantworten Ihre Fragen

Wir vertreten Sie in allen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Nichtzulassungsbeschwerden, Revisionen und Rechtsbeschwerden). Sind Sie in zweiter Instanz unterlegen, prüfen wir mit unserem Team das statthafte Rechtsmittel. Haben Sie vor dem Berufungs- oder Beschwerdegericht obsiegt, antworten wir auf die Angriffe der Gegenseite. Wir sind nicht nur in Verfahren mit BGH-Anwaltszwang tätig, sondern auch in Verfahren, für die kein solcher Zwang besteht, etwa in Kartellverwaltungsverfahren oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Wir erstellen außerdem Rechtsgutachten und wirken in Schiedsverfahren mit.

So früh wie möglich. Wir reservieren uns gerne für Ihre Vertretung bzw. die Vertretung der gemeinsamen Partei vor dem Bundesgerichtshof. In komplexen und wirtschaftlich bedeutenden Rechtsstreitigkeiten begleiten wir Ihr Verfahren aus revisionsrechtlicher Sicht bereits in zweiter und in Ausnahmefällen auch schon in erster Instanz.

Ja und nein. Die sorgfältige und belastbare Prüfung der Erfolgsaussichten einer Beschwerde oder Revision setzt regelmäßig die fristwahrende Einlegung des Rechtsmittels und das anschließende Studium der Gerichtsakte voraus. Gerade in Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde versuchen wir jedoch insbesondere bei hohen Streitwerten, Ihnen vor Rechtsmitteleinlegung einen ersten Eindruck hinsichtlich der Prozessaussichten zu vermitteln. Im Übrigen gilt: So fest wir den Ihnen günstigen Standpunkt nach außen vertreten, so differenziert legen wir Ihnen im Innenverhältnis Chancen und Risiken eines Rechtsmittels offen.

Nein, wir bearbeiten unsere Fälle im Team. In die Ausarbeitung der Schriftsätze binden wir unsere wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Diese sind hochqualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die auf ihrem Rechtsgebiet hervorragende Kenntnisse haben. Ergänzt wird unser Kernteam von hervorragenden Assessorinnen und Assessoren, die zumeist für die Dauer ihrer Promotion in Teilzeit für uns tätig sind.

Ja. Die Schriftsätze in dritter Instanz bauen auf Ihrem Prozessvortrag in erster und zweiter Instanz auf. Selbstverständlich nutzen wir dieses Wissen auch vor dem Bundesgerichtshof. Im Juve-Handbuch 2022/2023 heißt es, Thomas Winter sei „[…] völlig unprätentiös, Schriftsatzentwürfe mit Instanzanwälten und Mandanten abzustimmen.“ Gleiches gilt für Sophie Thürk. Machen Sie davon gerne Gebrauch.

Nein, wir rechnen unsere Tätigkeit regelmäßig nach dem RVG ab. Im Obsiegensfall sind die Gebühren für unsere Mandantinnen und Mandanten daher von der Gegenseite vollständig zu erstatten. Insbesondere bei Pilot- oder Musterverfahren sowie bei aufwendigen Verfahren, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht, vereinbaren wir gelegentlich ein Zeit- oder Pauschalhonorar.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof beginnt mit der Einführung durch die Senatsvorsitzenden, die zumeist den vorläufigen Standpunkt des Gerichts wiedergeben. Ist dieses Votum für unsere Mandantinnen oder Mandanten ungünstig, versuchen wird ein Unterliegen durch ein pointiertes Plädoyer abzuwenden. Wir messen der mündlichen Erörterung des Falles große Bedeutung bei und bereiten Termine intensiv vor. Auf diese Weise gelingt es uns trotz der vorläufigen Auffassung des Gerichts gelegentlich noch, eine negative Entscheidung zu verhindern oder wenigstens auf die Urteilsgründe im Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten Einfluss zu nehmen.

In Zivilverfahren vor dem Bundesgerichtshof sind nur die hier zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte postulationsfähig. Daher sind wir es, die in der mündlichen Verhandlung in dritter Instanz plädieren. Gelegentlich erlauben die Vorsitzenden jedoch auch den Kolleginnen und Kollegen aus der Tatsacheninstanz, ergänzend und in der gebotenen Kürze das Wort zu ergreifen. Auch ungeachtet dessen freuen wir uns, wenn Sie uns zum Termin der mündlichen Verhandlung begleiten. Dort besteht bei schwierigen Fragen immer auch die Möglichkeit, sich – etwa nach einer Bitte um kurze Unterbrechung – zu beraten.

Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter – sei es parteibenannt oder als Vorsitzende – sind keine Parteivertreter, sondern zur rechts- und verfahrensfehlerfreien Entscheidung des unterbreiteten Falles berufen. Diese Aufgabenstellung nehmen wir ernst. Das hindert uns indessen nicht, darauf zu achten, dass die Argumente insbesondere der uns benennenden Parteien im Schiedsgericht gehört und erwogen werden.

Recht | Adressieren

Nehmen Sie Kontakt auf

Kontakt

Baischstraße 5
76133 Karlsruhe

T: (+49) 721 484858-0
F: (+49) 721 484858-28

M: bgh@winter-thuerk.de

Recht | Schreiben

Ob Tatsacheninstanz oder Revisionsverfahren – Herzstück jeder Auseinandersetzung ist der Schriftsatz. Winter | Thürk stellen die Rechts- und Verfahrensfehler der angegriffenen Entscheidungen pointiert heraus. Hat die eigene Partei in zweiter Instanz obsiegt, verteidigen wir die angefochtene Entscheidung durch ergänzende Argumente.

Fehlen höchstrichterliche Präjudizien, entwickeln Winter | Thürk eine ebenso fundierte wie kreative Lösung. Immer gilt: So komplex die Sachverhalte und so schwierig die Rechtsfragen auch sind, so einfach und verständlich muss ihre Aufarbeitung Ausdruck im Wort finden. Das gilt in besonderem Maße bei Stellungnahmen, die an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet sind.

Als Schiedsrichter oder Schiedsrichterin wechseln Thomas Winter und Sophie Thürk die Perspektive. Unsere Schiedssprüche sollen vor allem die im Verfahren unterliegende Partei davon überzeugen, dass uns die faire und richtige Lösung des Streitfalls oberstes Gebot war.

Recht | Denken

Ob Schiedsverfahren oder Prozessvertretung in dritter Instanz – am Anfang steht die rechtliche Durchdringung des konkreten Falls. Winter | Thürk erfassen den Sachverhalt nicht nur rechtlich, sondern verstehen die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Wir beziehen die Folgen der Auseinandersetzung in unsere prozesstaktischen Erwägungen ein.

Wir konzentrieren den Vortrag auf die erheblichen Streitfragen, die wir mit unserem Team anhand von Rechtsprechung und Literatur gründlich und vertieft aufarbeiten. Dabei beziehen wir die Anregungen unserer Mandantinnen und Mandanten ebenso ein wie die Hinweise und Argumente unserer Kolleginnen und Kollegen, die den Fall in erster und zweiter Instanz vertreten haben.

Recht | Sprechen

Ob mündliche Verhandlung oder Rechtsgespräch – in der unmittelbaren Auseinandersetzung mit dem Gericht und dem juristischen Gegner überzeugt das präzise, eingängige Argument. Winter | Thürk wiederholen im Termin nicht die schriftsätzlich vorgetragenen Argumente, sondern spitzen die Auseinandersetzung in Reaktion auf den Standpunkt des Gerichts zu. Ebenso höflich wie bestimmt vertreten wir den Standpunkt unserer Partei in der Sache.

Sind wir Vorsitzende oder Mitglieder eines Schiedsgerichts, nutzen wir die mündliche Verhandlung zum konstruktiv-kritischen Austausch mit den Schiedsparteien und ihren Vertreterinnen und Vertretern.